Neue Pflichten und Haftungsrisiken für Eigentümer und Verwalter von Gebäuden mit zentraler Warmwasserbereitung.
Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung entstehen neue Pflichten und Haftungsrisiken - Vermieter und Verwalter sind in der Verantwortung
Um der Gefahr einer Legionelleninfektion entgegenzuwirken, schreibt die Trinkwasserverordnung
(TrinkwV) seit dem 01.11.2011 strengere Regeln vor. Das hat zur Folge, dass
unter anderem auch für Sie als Vermieter oder Verwalter neue Pflichten und Haftungsrisiken entstehen. Welche Aufgaben durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung konkret auf Sie zukommen, erfahren Sie hier:
1. Überprüfung, ob Ihre Anlage von der Novellierung betroffen ist
2. Verpflichtende Anzeige Ihrer Trinkwasseranlage beim Gesundheitsamt gem. § 13 TrinkwV
3. Bereitstellung von Probennahmestellen
4. Untersuchung Ihrer Anlage gem. §§ 14-15 TrinkwV
5. Meldung des Untersuchungsergebnisses gem. § 15 Abs. 3 TrinkwV
6. Archivierung der Unterlagen
Unser Trinkwasser ist ein wertvolles Gut und hochwertiges Lebensmittel, dessen täglicher Verzehr und Gebrauch für uns selbstverständlich ist. Gerade deswegen unterliegt es strengen Qualitätskontrollen, die in der Trinkwasserverordnung
geregelt sind. Dennoch können auch im Trinkwasser Gefahren für unsere Gesundheit lauern.
Legionellen im Trinkwasser
Die Legionellose gehört in Deutschland zu den häufigsten Krankheiten, die durch Wasser übertragen werden können. Jährlich erkranken in Deutschland über 20.000 Menschen aufgrund von Legionellen. 15 % der Erkrankungen verlaufen sogar tödlich. Legionellen sind Bakterien, die sich unter idealen Bedingungen, z. B. bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 55 Grad Celsius und wenig Zirkulation in der Wasserleitung, im Warmwasser entwickeln und dann das Leitungssystem und den Warmwasserspeicher befallen können. Die Gefahr geht dabei weniger von dem Verzehr legionellenbefallenen Wassers aus. Erst wenn Legionellen in versprühter Form, z. B. als Duschnebel, in die Lungen gelangen, kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen kommen.